Keine Kassenzulassung – meine Privatpraxis ist nicht an das vertragsärztliche System der gesetzlichen Krankenversicherungen angeschlossen.
Psychotherapie für Selbstzahlende, Privat Krankenversicherte, Beihilfeberechtigte
Mein Honorar für psychotherapeutische Leistungen orientiert sich an der aktuellen Fassung der Gebührenordnung für ärztliche Psychotherapeut:innen GOÄ 860 und 861.
Erstgespräche werden mit 112,61 Euro in Rechnung gestellt, Biografische Anamnese und Indikationsstellung mit 123,34 €.
Die Kosten für weitere Therapiesitzungen betragen in der Regel 112,61 Euro bis maximal 140,76 Euro (2,8- bis 3,5-facher Steigerungssatz) bei Traumatherapeutischen Sitzungen. Für begleitende Leistungen, wie zum Beispiel Gutachten oder Anträge, können zusätzliche Kosten entstehen.
Kann ich die Kosten für eine private Psychotherapie erstattet bekommen?
Rechnungen begleichen Sie zunächst privat und reichen diese selbst zur Erstattung bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle bzw. Privaten Krankenversicherung ein. In der Regel werden die Kosten für Sitzungen zum 2,3-fachen Satz problemlos erstattet (entspricht 100,55 Euro); ggf. ist eine private Zuzahlung von ca. 12 bzw 22 Euro je Sitzung einzuplanen.
Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/selbstzahler-und-zusatzversicherungen/
Psychotherapie per Kostenerstattung
Unzumutbar lange Wartezeiten bei Therapeut*innen mit Kassensitz, können dazu führen, dass Sie selbst nach Lösungen suchen müssen. In solchen Situationen ermöglicht das Kostenerstattungsverfahren Ihnen, die Kosten für die Behandlung bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen.
Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/
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